Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs XIV-155b, Johannisthaler Chaussee

Erläuterungen zum Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes XIV-155b vom 2. Dezember 2016 für die Grundstücke Johannisthaler Chaussee 393/403, 409/411, 415, Wildmeisterdamm 264/286 und 290 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow, liegt mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus. Das Verfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. http://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadten…

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
1126
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Neukölln
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Johannisthaler Chaussee 393
12351
Deutschland

Neukölln

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Der Bebauungsplan wird in der Zeit vom 23. Januar 2017 bis einschließlich 23. Februar 2017 Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 15.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten im Bezirksamt Neukölln von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer N 7004, 7. Etage (Neubau), Rathaus, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, bereitgehalten. http://www.berlin.de/bebauungsplaene-neukoelln

Eingangsinfos

Eingangsdatum