Bebauungsplans XV-19-1 VE

Erläuterungen zum Vorgang

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans XV-19-1 VE vom 24. November 2016 für das Gelände zwischen Semmelweisstraße, den Grundstücken Semmelweisstraße 99 und Rudower Straße 90, Rudower Straße und Wegedornstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke, liegt mit Begründung, den Fachgutachten und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus. Das Verfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: –– Schutzgut Mensch: Verkehrsaufkommen und Prognosen für den Geltungsbereich und die nähere Umgebung, Beurteilung der Lärmsituation aufgrund des veränderten Verkehrsaufkommens zum Schutz angrenzender Wohnbebauung als Folge der Bebauung –– Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Auswirkungen auf die Lebensräume besonders geschützter Arten (Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse), Biotopaufnahme und -verlust, Baumbewertung und -ausgleich, Freiflächengestaltung einschließlich Baumpflanzungen –– Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild: Auswirkungen der Bebauung auf das Stadt- und Landschaftsbild –– Schutzgut Klima/Luft: Einflüsse des Vorhabens auf die Lufthygiene –– Schutzgut Boden: Baugrunduntersuchung, Bestandsbewertung, Bodenneuversiegelung als Folge der Bebauung –– Schutzgut Wasser: Entwässerungskonzept –– Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen Der Bebauungsplanentwurf wird in der Zeit vom 20. März 2017 bis einschließlich 21. April 2017 im Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 145, Alt-Köpenick 21 (Rathaus Köpenick), 12555 Berlin, Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung bereitgehalten. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan XV-19-1 VE sowie die Fachgutachten können während des oben genannten Auslegungszeitraumes auch im Internet eingesehen werden unter: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter…

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
1204
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Treptow-Köpenick
Verfahrensart
Bebauungsplan frühzeitig
Vorgangsart
Antrag
Orte

Semmelweisstraße 99
12524
Deutschland

Treptow-Köpenick

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Termin vor Ort
Auslegungsfrist
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
17. Februar 2017 Stapl 207 Telefon: 90297-2617/2266 oder 90297-0, intern 9297-2617/2266

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos

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