Bebauungsplan 7-82b (Neubau Polizeidienststelle 44)
Verfahrenträgerin SenSW
Auf dem Grundstück Götzstraße 36 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Neubaus für den Polizeiabschnitt 44 geschaffen werden. Der bisherige Standort auf dem Grundstück Götzstraße 6 soll aufgegeben werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf 7-82b stellt den erste Baustein im Rahmen der städtebaulichen Neuordnung im Stadtumbaugebiet "Neue Mitte Tempelhof" dar.
Link Stadtplanung:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/de/fruehbb...
Hinweise Stadtumbau Neue Mitte Tempelhof:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadt...
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