Bebauungsplan 5-104 - Jugendfreizeiteinrichtung

Erläuterungen zum Vorgang

Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendfreizeiteinrichtung“. Der Bebauungsplan 5-104 liegt mit der Begründung öffentlich aus. Das Verfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemter/stadtent…

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
2066
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Spandau
Ortsteil Hakenfelde
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Krienickesteig 3
Berlin 13585
Deutschland

Spandau

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Der Bebauungsplan liegt im Rathaus Spandau, Zimmer 255, Frau Hampl – Tel. 90279-2763 oder 2666 aus. Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten.

Eingangsinfos

Eingangsdatum