Aufstellung B-Plan 8-84 & Einstellung von B-Plan XIV-71b
Erläuterungen zum Vorgang
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2017 beschlossen,
für die Grundstücke Koppelweg 55/Mohriner Allee 56, 58, 60, Koppelweg
51/Mohriner Allee 52, eine Teilfläche des Grundstücks Koppelweg 45 sowie für einen
Abschnitt der Mohriner Allee vor dem Grundstück Koppelweg 51/Mohriner Allee 52
im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 8-84
aufzustellen.
Gleichzeitig hat das Bezirksamt beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes XIV-71b für Teilflächen des Grundstücks Mohriner Allee 56/60 und
Koppelweg 55 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, einzustellen.
Mit der Durchführung des Beschlusses wurde das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich
Stadtplanung, beauftragt.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
1203
Fortschritt
Abgeschlossen
Themen
Neukölln
Verfahrensart
Bebauungsplan frühzeitig
Vorgangsart
Antrag
Orte
Koppelweg 55
12347
Deutschland
Neukölln
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Bekanntmachung vom 2. März 2017
Stapl b2
Telefon: 90239-3283 oder 90239-0, intern 9239-3283
Eingangsinfos
Eingangsdatum