Öffentliche Auslegung vorhabenbezogener B-Plan 7-81 VE, Gotenstraße 52-53

Erläuterungen zum Vorgang

Ziel / Zweck: Entwicklung des dargestellten Planungsgebietes zu einem Wohnstandort mit Kita, wohnverträglichem Gewerbe und Einzelhandel sowie Wohnen für Studierende und Auszubildende. Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf 7-81VE vom 18.10.2017 für die Grundstücke Gotenstraße 52-53 / Tempelhofer Weg 39-47 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Auswirkungen durch Abriss und dauerhafte Flächeninanspruchnahme (Neubebauung) auf Lebensräume von Brutvögeln (gefährdete und ungefährdete Arten) sowie Nahrungsgästen, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Nachtkerzenschwärmern und Altholz-Holzkäfern; Auswirkung auf geschützte Bäume bzw. Altbaumbestände und Gefäßpflanzen; Biotoptypenbestand, –bewertung und -ausgleich; Artenschutzmaßnahmen inkl. Ausgleichsmaßnahmen und Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände mit Festlegung von Bauzeitregelungen gem. Bundesnaturschutzgesetz sowie Schaffung von Ersatzquartieren und Nisthilfen (Brutvögel und Fledermäuse) und Durchführung kompensatorischer Maßnahmen (CEF- und FCS-Maßnahme) für den Girlitz Schutzgut Klima und Luft: Bewertung der Staubemissionen und Auswirkungen auf die lokale Belastungssituation durch Neubebauung; Klimatische Wirkung von extensiver und semi-intensiver Dachbegrünung Schutzgut Mensch: Bestandsanalyse und Bewertung der Grünflächen und Spielplatzversorgung; klimaökologische und lufthygienische Auswirkungen; Verkehrsaufkommen und Prognosen für den Geltungsbereich und in der Umgebung; Schalltechnische Untersuchung zur Lärmsituation durch Verkehr (Straße, Bahn und vorhabenbedingt); Untersuchung zur Errichtung einer Lärmschutzwand; Erschütterungsschutz; Hinweise zu erneuerbaren Energien Schutzgut Boden: Bodenfunktion und Versiegelung im Bestand und als Folge des Vorhabens; orientierende Altlasten- und Abfalluntersuchung und Sanierung; Auswertung zu Altlastenverdachtsflächen Schutzgut Wasser: Schadstoffbelastung des Grundwassers; Bewertung der Grundwasserbilanz; Bewertung der Abflussbildung und des Wasserhaushaltes; Untersuchung und Maßnahmen zur Niederschlagswasserversickerung (Entwässerungskonzept); Hinweis zu Oberflächengewässern Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Bestand und Bewertung des Stadtraums und der Freiflächen; Auswirkungen des Vorhabens; denkmalgerechte gestalterische Vorgaben zum Neubau inkl. Höhenvorgabe und Dokumentation Schutzgut Kultur- und andere Sachgüter: Denkmalschutz des Verwaltungs- und Fertigungsgebäudes (Tempelhofer Weg 39-47) und der historischen Mauer-/Zaunanlage (Gotenstraße); Beachtung Umgebungsschutz (Eigenart und Erscheinungsbild des Denkmals) Eingriff in Natur und Landschaft: Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem geschützten Biotop (Sandtrockenrasen) mit Regelungen im Durchführungsvertrag (Ersatzfläche) und im qualifizierten Freiflächenplan; Ermittlung und Festlegung des Biotopflächenfaktors Während der Auslegungsfrist vom 20. November 2017 bis einschließlich 19. Dezember 2017 können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Anschrift für Stellungnahmen: Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg von Berlin, Abt. Stadtentwicklung und Bauen, Fachbereich Stadtplanung, 10820 Berlin E-Mail Beachten Sie bitte auch die formell verbindliche Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 10. November 2017, insbesondere hinsichtlich der Arten vorliegender umweltbezogener Informationen. http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/ae…

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
1537
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Tempelhof-Schöneberg
Fledermäuse
Girlitz
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Gotenstraße 52
Berlin
Deutschland

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Auslegungsort: Rathaus Schöneberg John-F.-Kennedy-Platz 10825 Berlin Fachbereich Stadtplanung 3.OG, Raum 3046 Auslegungszeit vom 20. November 2017 bis einschließlich 19. Dezember 2017 Montag bis Mittwoch: 8.00 – 15.30 Uhr Donnerstag: 7.30 – 18.00 Uhr Freitag: 8.00 – 14.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos

Kommentare

Im Schreiben vom BA, Umweltamt vom 11.12.15 zum "Biotopschutz" steht folgendes:
"Im Rahmen der bisherigen Abstimmungen zwischen Planungsbüro und Behörde konnte keine geeignete Ersatzfläche festgelegt werden. Dementsprechend liegen derzeit die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmezulassung nicht vor. " - Da muss nachgehakt werden, ob das bereits erfolgt ist und wo genau eine festgesetzte Fläche liegt.

Die Ausgleichsfläche "Britzer Pfuhlrinne" ist ziemlich weit weg vom eigentlichen Bauvorhabenstandort. Die Frage ist, inwieweit geprüft wurde, ob diese "Parklandschaft" (Geschützte Grünanlage / offene Kleingewässer / Feuchtwiesen?) überhaupt die Möglichkeit zum Ausgleich bietet. Welche Voraussetzungen sind dort vorhanden? Welche Tiere und Pflanzen kommen dort vor? Ist der Boden überhaupt für ein " „silbergrasreiche Pionierflur / Trockenrasen" geeignet? Soll dort "nur" eine Aufwertung oder eine komplette Neugestaltung stattfinden? Ist der Ausgleich 1:1 oder höher?

Trotz des Nachweises über Fledermausvorkommen, auch wenn es kein "bedeutendes" Quartier ist, aber potentielle Quartierstrukturen vorhanden sind, scheinen dafür keine Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen zu sein. Ich habe beim überfliegen lediglich Vorschläge für Vogelnistkästen, aber keine Fledermauskästen gefunden. Darauf sollte unbedingt geachtet und diese ggf. nachgefordert werden. - Nachtrag: Doch gefunden, im Artenschutzfachbeitrag S. 13 + S. 16 - Aber trotzdem auch in der Stellungnahme deren Festschreibung im städtebaulichen Vertrag und Nachweis des Einbaus fordern.

Auch wenn der Hausrotschwanz nicht besonders oder streng geschützt ist, so ist seine Nistplatzwahl doch sehr spezialisiert. D. h. er kann nicht überall brüten, so wie die "Freibrüter". Gleiches gilt für den Haussperling. Demzufolge haben wir für diese Vogelarten immer einen speziellen Ausgleich gefordert, wenn die entsprechenden potentiellen Brutstrukturen vernichtet werden, was hier der Fall ist. Mit dem Argument Haussperling sollte das funktionieren, da dieser zumindest auf der Vorwarnliste steht. (s. dazu auch Artenschutzbeitrag S. 21 - würde ich trotzdem nochmal aufnehmen und deren Festschreibung bzw. Nachweis des Einbaus fordern sowie mglw. "Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen" festlegen lassen).

Die Ausgleichsmaßnahmen zum Girlitz Artenschutzfachbeitrag S. 19 müsst ihr nochmal prüfen und abwägen, ob das dort beschriebene wirklich ausreichend ist und ggf. darüber hinaus gehendes gefordert werden kann.

Folgendes sollte aus dem Schreiben des Bezirksamtes, Umweltamt vom 11.12.15 (umformuliert) übernommen werden:
"Baumschutz Eine Baumerfassung und Bewertung liegt vor. Von den 66 auf dem Vorhabengrundstück vorhandenen nach der BaumSchVO geschützten Bäumen ist beabsichtigt eine Eiche mit dem Stammumfang 295 cm zu erhalten. Aufgrund des hohen Wertes dieses Baumes und der benachbarten Eiche mit dem Stammumfang von 195 cm sollte im B-Plan eine Festsetzung getroffen werden, dass die zwei Eichen außerhalb der Bauflächen liegen. Die Größe der nicht bebauten Flächen zum Schutz der zwei Bäume ist mit dem Umwelt- und Naturschutzamt abzustimmen.
Für die nicht zu erhaltenden geschützten Bäumen, die nach der Baumzustandsbewertung zu ersetzen sind, soll der ökologische Ausgleich durch Pflanzung von Ersatzbäumen im Geltungsbereich in der geplanten öffentlichen Grünfläche und nicht überbauten Flächen gemäß Baumschutzverordnung erfolgen
In einem qualifizierten Freiflächenkonzept sind die Standorte der zu erhaltenden Bäume und der Ersatzbäume (Anzahl, Größe und Art) darzustellen und im weiteren Verfahren mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen."
Dazu weiter sollte gefordert werden, dass der Bereich um die zu erhaltenden Bäume mittels ausreichender Schutzmaßnahmen mindestens im Kronentraufenbereich (Kronenrand + 1,50 m) gegen Beschädigung geschützt werden müssen. Im Wurzelbereich muss ggf. per Handschachtung gearbeitet werden.

Ökologische Baubegleitung fordern. Entsprechendes Monitoring (möglichst tägliche Dokumentation, ggf. mit Fotonachweisen).